Dies wissen bereits die meisten, eher unbekannt ist die Tatsache, dass nicht nur die MPU angeordnet wird sondern in vielen Fällen auch das Fahren von Fahrrädern und sonstigen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt. Oder anders ausgedrückt, ab diesem Moment gehen Sie zu Fuß!
hier ist ein interessanter Bericht zu diesem Thema vom Würzburger Fachanwalt für Strafrecht Peter Mökesch: Quelle: 1,6 Promille / Fahrrad