Gründe für die MPU

Alkohol

Betrunkener Mann der ein Glas Bier hältFalls eine Blut-Alkohol-Konzentration von 1,6 Promille oder mehrfach geringere Werte bei Ihnen festgestellt werden, droht Ihnen mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Anordnung zu einer medizinisch psychologischen Untersuchung, kurz MPU genannt, durch die Straßenverkehrsbehörde.

Die rechtliche Grundlage findet sich in der FEV (Fahrerlaubnisverordnung)

Da mit dem Alkoholkonsum statistisch auch das Unfallrisiko stiegt, kann also bereits bei geringen Mengen Alkohol im Blut eine MPU drohen, dies ist insbesondere dann der Fall wenn Verkehrsauffälligkeiten (z.B. ein Unfall oder eine unsichere Fahrweise) hinzukommen.

Das Feststellen einer unsicheren Fahrweise kann auch durch Augenzeugen, z.B. die Beamten des Streifenwagens, erfolgen.

Hier ist in vielen Fällen ein Abstinenznachweis (Haaranalyse oder Urinscreening ) erforderlich, allerdings gibt es auch hier natürlich Ausnahmen. Sprechen Sie uns bitte darauf an.

Drogen und Medikamente

Hand über Tisch mit Tabletten

Der Missbrauch von Arzneimitteln bzw. Drogenkonsum in jeglicher Form ist ein eindeutiges Anzeichen für die sogenannte Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Hier genügt unter Umständen auch schon der Hinweis auf früheren Drogenmissbrauch. Die Vergangenheit kann einen hier sehr schnell einholen. Auch ärztlich verordnete Substanzen können unter Umständen einen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben. Einen sogenannten „Kavaliersdelikt“ gibt es bei Drogen nicht.

Die Toleranz im Bereich Drogenkonsum ist entsprechend gering. Doch gibt es unter Umständen Sonderregelungen. Reden Sie mit uns darüber.

Die geforderte Abstinenz (Haaranalyse oder Urinscreening ) ist in der Regel nicht verhandelbar, 6, 12 oder sogar mehr Monate sind nicht selten die Forderung der Gutachter bei der MPU. Wir prüfen bereits im Vorfeld was auf Sie zukommt.

Punkte, Straftaten, charakterliche Nichteignung, körperliche Eignungszweifel

Blitzer

Der Führerscheinentzug durch zu viele Punkte (die Grenze liegt hier bei 8 Punkten) oder auch Hinweise auf die charakterliche Nichteignung (z.B. Straftaten) zum Führen von Kraftfahrzeugen führen sehr schnell zur medizinisch psychologischen Untersuchung. Eine vorhergehende Verkehrsteilnahme ist hierbei nicht zwingend erforderlich.

Diese Art der MPU-Anordnung macht inzwischen gut ein drittel aller MPUs aus. Der große Vorteil ist; Sie benötigen keine Abstinenznachweise, allerdings ist diese Tatsache auch gleichzeitig Ihr größter Nachteil. Denn Sie haben keinerlei Möglichkeiten „Ihre Abstinenz“ in Bezug auf die vorgefallenen Verstöße nachzuweisen. Denn wie sollte dies auch gehen, ohne Führerschein können Sie wohl kaum die Geschwindigkeit übertreten oder auf der Autobahn zu dicht auffahren.

Und dass Sie nicht wieder straffällig wurden, bedeutet unter Umständen nur, dass Sie nicht erwischt wurden. Kein Beleg dafür, dass Sie es nicht getan haben.

Also gerade hier liegt eine besonders schwere Last auf dem psychologischen Gespräch (Explorationsgespräch) in der MPU. Ihre einzige Chance „Nachzuweisen“, dass Sie sich geändert haben. Keine leichte Aufgabe. Holen Sie sich bei uns hierzu die notwendige Unterstützung.